Unsere Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz

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SPEZIELL. UNSERE Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz zur Überlassung von Personal in fremden Anlagen und Einrichtungen

Die Tätigkeit in Strahlenschutzbereichen wie z. B. beim Rückbau von kerntechnischen Anlagen, stellt hohe Ansprüche an die Sicherheit und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter und an die Führung und Disposition eines dafür zugelassenen Unternehmens. Wir haben vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Genehmigung nach § 25 StrlSchG, Personal in fremden Anlagen und Einrichtungen zu beschäftigen. Unsere Mitarbeiter werden vor Einsatzbeginn –mit ihrer Zustimmung-  einer atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Danach werden Sie gemäß Strahlenschutzverordnung arbeitsmedizinisch untersucht und ihr Strahlenpass wird beim Regierungspräsidium registriert und ordentlich geführt. Fristgerechte Ausgabe und Tausch von Dosimetern laufen reibungslos. Regelmäßige Schulungen und Prüfungen sind Standard.

Darüber hinaus sind wir, wie von den meisten Betreibern gefordert, nach SCP zertifiziert.
Frau Yvonne Hummel, unsere Strahlenschutzbeauftragte, und Herr Dr. Jürgen Stoll, unser Strahlenschutzverantwortlicher, verfügen über die notwendige Fachkunde und jahrelanges Wissen in diesem speziellen Bereich.

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